Wie war das nochmal ...?
Nicht lange grübeln: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Wohnen, Sparen und Ihr persönliches Engagement bei der Genossenschaft.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann kontaktieren Sie den altoba-Service per E-Mail unter post@altoba.de oder telefonisch unter 040 / 38 90 10 – 0.
Antworten auf häufige Fragen - wählen Sie Ihre Kategorie!
Mitgliedschaft
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Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?
Genossenschaftliches Wohnen erfreut sich großer Beliebtheit: Neue Mitglieder nehmen wir daher nur bei gleichzeitiger Anmietung einer Wohnung auf. Bei Interesse an einer altoba-Wohnung prüfen Sie gern regelmäßig unsere Angebote oder tragen Sie sich im Mietinteressentenformular ein.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- Bestehende Mitglieder können ihre minderjährigen (Enkel-) Kinder anmelden (s. nächste Frage).
- Sofern Sie ausschließlich an den Sparprodukten der altoba interessiert sind, besteht die Möglichkeit, der altoba mit einem Anteil beizutreten. Sie verzichten hierbei jedoch ausdrücklich auf die Wohnungsversorgung.
Wenden Sie sich gern an die Beraterinnen und Berater im Kundencentrum Sparen.
Über die Aufnahme in die Genossenschaft beschließt der Vorstand. Änderungen behält sich der Vorstand jederzeit vor.
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Wie kann ich meine (Enkel-) Kinder für eine Mitgliedschaft anmelden?
Für minderjährige Kinder können Sie bis zu 30 Anteile zeichnen.
Bitte stellen Sie uns zur Vorbereitung der Anteilszeichnung die nachfolgenden Unterlagen in Kopie per Post oder per E-Mail zur Verfügung: Altonaer Spar- und Bauverein eG, Barnerstraße 14a, 22765 Hamburg bzw. spar@altoba.de.
- Geburtsurkunde des Kindes (ab 16 Jahren zusätzlich die Kopie des Personalausweises),
- Personalausweise der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter (Vorder- und Rückseite),
- Steueridentifikationsnummer (11-stellig) des Kindes und der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter,
- IBAN des Kindes für die Auszahlung zukünftiger Dividenden,
- die Anzahl der Anteile, die Sie zeichnen möchten (1 Anteil = 150,- €) und
- Kontaktdaten für Rückfragen.
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Wie hoch sind die Geschäftsanteile?
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150 €. Die Anzahl der erforderlichen Geschäftsanteile für eine Wohnung richten sich nach Größe, Ausstattung und Lage. Für eine 2-Zimmer-Altbauwohnung sind es im Durchschnitt 3.000,00 €. Bei Neubauten rechnen Sie bitte mit ca. 75,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
Darüber hinaus kann jedes Mitglied freiwillig Anteile zeichnen. Die Anzahl ist begrenzt auf insgesamt 30 Anteile pro Mitglied.
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Wie hoch ist die Dividende auf die Geschäftsanteile?
Laut unserer Satzung beträgt die maximale Ausschüttung 4% auf die Einlage. Die tatsächliche Höhe wird jedes Jahr durch die Vertreterversammlung beschlossen.
Um einen Steuerabzug auf die Dividende zu vermeiden, reichen Sie uns bitte einen Freistellungsauftrag ein.
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Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Sie können einen Teil oder alle Geschäftsanteile mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres kündigen. Schicken Sie uns dafür bitte bis zum 30.09. einen formlos unterschriebenen Brief per Post zu.
Bitte beachten Sie dabei: Durch die Kündigung des Dauernutzungsvertrags werden die Geschäftsanteile nicht automatisch mit gekündigt.
Die Rückzahlung Ihres Guthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im darauffolgenden Sommer.
Wohnen
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Wo hat der Altonaer Spar- und Bauverein seinen Wohnungsbestand?
Die altoba hat ihren Wohnungsbestand überwiegend im Bezirk Altona und in Hamburg-Mitte (HafenCity). Kleinere Bestände finden sich auch in Lurup, Osdorf oder Schnelsen. Eine vollständige Übersicht unserer Wohnanlagen finden Sie hier.
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Wie ist der Ablauf bei Ihren Wohnungsangeboten im Internet?
Bei Interesse oder für nähere Informationen zu den Wohnungen setzen Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden des jeweiligen Mietercentrums in Verbindung. Der weitere Ablauf wird dann im Einzelfall mit Ihnen besprochen.
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Wie hoch sind die Mieten?
Bei frei finanzierten Wohnungen orientieren wir uns am Hamburger Mietenspiegel. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer Preisbindung, an die wir uns selbstverständlich halten.
Übrigens: Als Wohnungsbaugenossenschaft sprechen wir in der Regel nicht von Mieten, sondern von Nutzungsgebühren. -
Woher bekomme ich eine Mietbescheinigung?
Eine Mietbescheinigung können Sie gern telefonisch oder per E-Mail anfordern. Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung per Post.
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Wie kann ich meine Wohnung kündigen und welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Ihre Wohnung jederzeit unter Wahrung der vereinbarten Frist (i. d. R. 3 Monate) kündigen. Schauen Sie dafür bitte in Ihren Dauernutzungsvertrag. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Werktag (der Samstag zählt auch als Werktag) im Original und mit Unterschrift per Post in der altoba-Geschäftsstelle, Barnerstraße 14 a, 22765 Hamburg, vorliegen. Hierfür ist der Zugang bei der altoba entscheidend und nicht das Datum Ihres Schreibens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner im Mietercentrum.
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Wann erhalte ich meine jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis zum 31.12 eines Jahres. Spätestens am 31.12 des Folgejahres müssen die Abrechnungen den Mietenden vorliegen.
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Wie ist der Ablauf bei Beschwerden?
Wenn Sie sich von ihren Nachbarn gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch. Manchmal reicht ein Gespräch, um eine positive Veränderung herbeizuführen. Zeigt sich der Störende uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmprotokoll anzulegen und uns zukommen zu lassen. Wichtig ist, dass Sie die Einzelheiten (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung) so genau wie möglich beschreiben. Bei Beschwerden können Sie sich alternativ auch an Christine Müller wenden, Tel.: 040 / 38 90 10 -136.
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Wie ist die Treppenhausreinigung organisiert?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder kümmert sich die Hausgemeinschaft gemeinsam um die Reinigung ihres Treppenhauses oder aber die Reinigung ist fremdvergeben. Übernimmt ein externer Dienstleister die Reinigung, wird der Aufwand dafür als Betriebskosten auf die Hausgemeinschaft umgelegt.
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Wie stehen meine Chancen auf einen PKW-Stellplatz?
Die aktuellen Stellplatzangebote finden Sie hier. Geben Sie ansonsten unter 040 / 38 90 10 – 0 oder post@altoba.de ein Stellplatzgesuch auf. Wir melden uns bei Ihnen, sobald ein passender Stellplatz frei ist.
Technik & Reparatur
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Wo bin ich richtig, wenn ich eine Reparatur melden möchte?
Gern können Sie uns Schäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus online mitteilen. Füllen Sie bitte unser Formular vollständig aus und beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich. Klicken Sie zum Abschluss Ihrer Mitteilung auf den Button „Abschicken“. Unser altoba-Service hilft Ihnen auch gern telefonisch unter 040 / 38 90 10 – 0 weiter. Das Team ist für Sie montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr zu erreichen. Am Freitag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8:30 bis 12:00 Uhr zu sprechen.
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Was mache ich bei Reparaturbedarf außerhalb der Bürozeiten?
Außerhalb der Bürozeiten haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, die Notdienstzentrale anzurufen: Tel. 040 / 34 51 10.
Notfälle sind unter anderem: Ausfall der Heizungsanlage oder Unterbrechung der Warmwasserversorgung, Stromausfall, Verstopfung der Siel-Leitungen und Rohrbrüche.
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Was mache ich bei Stromausfall?
Bitte wenden Sie sich sofort an die altoba und melden Sie den Ausfall. Nach 16 Uhr und am Wochenende wenden Sie sich bitte an den Notdienst unter Tel. 040 / 34 51 10.
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Benötige ich eine Genehmigung für den Anschluss einer Waschmaschine?
Nein, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Montagearbeiten durch eine Fachfirma auszuführen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (z.B. für den Fall eines Wasserschadens).
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Was muss ich über die Rauchwarnmelder wissen?
Zu Ihrer Sicherheit sind Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen angebracht, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rauchwarnmelder halten etwa 10 Jahre. Nach Funktionsverlust werden neue Exemplare eingebaut. Einmal jährlich müssen die Rauchwarnmelder per Fernwartung gewartet werden. Die Prüfung dient ausschließlich Ihrer Sicherheit!
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Wie erreiche ich das Team der Abteilung Technik Instandhaltung?
Ihre Ansprechpartner für technische Fragen finden Sie hier.
Sparen
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Wie überweise ich Geld auf mein altoba-Sparkonto?
Für Überweisungen und Daueraufträge auf das altoba-Sparkonto, überweisen Sie bitte an die Bankverbindung der
Altonaer Spar- und Bauverein eG bei der Hamburger Volksbank
IBAN: DE80 2019 0003 0060 0012 08
Verwendungszweck: 9-stellige Sparkontonummer und Name des/der Sparkontoinhabers/in
Für regelmäßige Einzahlungen nutzen Sie gerne den altoba-Lastschriftservice. Das SEPA-Lastschriftmandat (z. B. für regelmäßige Raten für Sparverträge) ist hier verlinkt. Das Auftragsformular erhalten Sie selbstverständlich auch in unserem Kundencentrum Sparen.
Wir ziehen die Beträge bequem von Ihrem Girokonto ein – Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Wer kann bei der altoba sparen?
Mitglieder der altoba und deren Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) haben die Möglichkeit, die Sparprodukte der altoba zu nutzen.
Wer berechtigt ist, die Produkte des Kundencentrums Sparen in Anspruch zu nehmen, sehen Sie in der folgenden Auflistung.
- Eltern
- Urgroßeltern und Großeltern
- Tanten und Onkel
- Kinder und Enkel
- Ehepartner und Verlobte
- eingetragene Lebenspartner
- Geschwister
- Schwiegereltern
- Schwägerin und Schwager
- Nichte und Neffe
- Schwiegertochter und Schwiegersohn
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Wie sind meine Spareinlagen bei der altoba gesichert?
Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung genießen großes Vertrauen, weil sie die eingezahlten Gelder in Neubauten und Modernisierungen investieren.
Die altoba verfügt über mehr als 7.000 gut ausgestattete Wohnungen, die alle vermietet sind. Das bedeutet für unsere Sparerinnen und Sparer größte Sicherheit. Die Spareinlagen werden nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt und die im Grundbesitz der Genossenschaft enthaltenen „stillen Reserven“ sind zudem erheblich.
Die altoba ist zur zusätzlichen Einlagensicherung Mitglied des Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften.
Nähere Informationen zu dem Selbsthilfefonds des GdW finden Sie im Infoblatt zum Download.
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Wie teile ich der Spareinrichtung eine Adress- oder Namensänderung mit?
Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, können Sie uns dies bequem im altoba-eBanking mitteilen. Falls Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, reichen Sie uns bitte den Servicebogen aus dem Downloadbereich unterschrieben per Post oder per E-Mail an spar@altoba.de ein.
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Ich habe meine Hausbank gewechselt. Wie kann ich dem Kundencentrum Sparen meine neue Girokontonummer mitteilen?
Kontaktieren Sie bitte das Kundencentrum Sparen. Gerne stellen wir Ihnen die relevanten Unterlagen individuell zur Verfügung. Unser Tipp: Kommen Sie während der Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle und wir übernehmen die neue Bankverbindung schnell und direkt vor Ort.
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Werde ich vor Ablauf eines Vertrages/einer Zinsvereinbarung informiert?
Sie werden rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung informiert, um fristgerecht kündigen zu können.
Wenn Sie das altoba-eBanking nutzen, erhalten Sie Mitteilungen direkt in das eBanking-Postfach eingestellt. Tipp: Um keine wichtige Information zu verpassen, richten Sie sich im Postfach den Benachrichtigungsservice ein.
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Muss ich Steuern auf die Dividende bzw. Zinsen zahlen?
Private Kapitalerträge, z. B. Dividenden oder Zinsen für Spareinlagen, unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit Vornahme des Steuerabzugs direkt an der Quelle, d. h. durch die altoba, ist die Besteuerung dieser Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten.
Der Gesetzgeber gewährt jedem Steuerpflichtigen einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,- € für Alleinstehende. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern beträgt der Sparer-Pauschbetrag 2.000,- €.
Um den Steuerabzug zu vermeiden ist es erforderlich, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Erteilung bzw. Änderung des Freistellungsauftrags ist im altoba-eBanking möglich. Alternativ laden Sie sich bitte das entsprechende Formular gleich hier unter Downloads herunter.
Detaillierte Informationen zum Kirchensteuerabzug finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
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Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen bzw. ändern?
Bitte nutzen Sie für die Auftragserteilung dieses Formular und senden Sie dieses per Post oder eingescannt per E-Mail an spar@altoba.de zu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kundencentrum Sparen.
Tipp: Wenn Sie bei uns sparen und auch das altoba-eBanking nutzen, finden Sie die Höhe des aktuellen Freistellungsauftrags im Bereich Profil > Steuern. Hier haben Sie auch die Option, den Freistellungsauftrag einfach & bequem jederzeit zu erteilen bzw. zu ändern.
e-Banking
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Welche Dokumente werden in meinem eBanking-Postfach bereitgestellt?
Bei Nutzung des eBanking-Zugangs erhalten Sie Kontoauszüge und viele andere wichtige Informationen (Steuerbescheinigungen, Informationen zur Fälligkeit Ihrer Anlage) als PDF bereitgestellt.
Tipp: Richten Sie sich im Postfach eine E-Mail-Benachrichtigung ein, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.
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Was ist ein Aktivierungscode? Wofür brauche ich ihn?
Sie brauchen den Aktivierungscode, um die SecureGo plus App für Ihr Online-Banking registrieren zu können. Er verknüpft die App mit Ihrem Sparkonto. Geben Sie Ihren persönlichen Aktivierungscode während des Registrierungsprozesses in Ihrer SecureGo plus App ein oder scannen Sie diesen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
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Was ist der Freigabe-Code? Wofür brauche ich ihn?
Mit dem Freigabe-Code geben Sie Ihre Transaktion über die SecureGo plus App direkt frei. Sie legen Ihren individuellen Freigabe-Code selbst fest. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.
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Ich habe meinen Freigabe-Code vergessen. Was mache ich jetzt?
Bitte setzen Sie Ihre App zurück und registrieren Sie sich neu. Gehen Sie dafür in die App-Einstellungen und wählen Sie hier „App zurücksetzen“ aus. Oder installieren Sie die App neu. Aus Sicherheitsgründen kann der Freigabe-Code von niemandem eingesehen werden. Fordern Sie anschließend einen neuen Aktivierungscode von der altoba an.
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Kann ich mehrere Bankverbindungen in der SecureGo plus App hinterlegen?
Ja, die App unterstützt mehrere Bankverbindungen.
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Kann ich biometrische Merkmale wie TouchID, FaceID, Fingerprint oder Face Unlock nutzen, um mich in der SecureGo App anzumelden?
Ja, bei Apple-Geräten wird das Touch ID und Face ID bei Android-Geräten wird die Standardbiometrie des Betriebssystems Ihres mobilen Endgerätes unterstützt.
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Was ist ein Entsperrcode?
Wenn Sie eine TAN dreimal falsch eingegeben haben, werden all Ihre Sicherheitsverfahren gesperrt. Ein Entsperrcode wird erzeugt und Ihnen per Post geschickt.
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Wie viele Geräte kann ich für die SecureGo plus App parallel nutzen?
Sie können bis zu drei Geräte parallel nutzen.
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Ich habe die SecureGo plus App aus Versehen gesperrt. Was muss ich jetzt tun?
Bitte wenden Sie sich an die altoba. Wir senden Ihnen einen neuen Aktivierungscode zu.
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Ich kann die SecureGo plus App aus dem App-Store nicht installieren. Woran liegt das?
Entscheidend ist, dass Sie den passenden App-Store für Ihr Endgerät wählen. Für Apple-Geräte ist das der Apple App Store. Für Android-Geräte ist es der Google Play Store.
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Ich kann die SecureGo plus App nicht installieren. Es erscheint die Fehlermeldung „Rootingverdacht“. Was kann ich tun?
Unsere Sicherheitskomponente blockt jeden Eingriff am Smartphone, das sogenannte „Rooten“. Sie können bei dieser Fehlermeldung die App leider nicht nutzen. Am besten prüfen Sie, ob es sich um einen ungewollten Zugriff auf Ihr Smartphone handelt.
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Welche Version muss das Betriebssystem auf meinem Handy haben, damit ich die SecureGo plus App nutzen kann?
Nutzen Sie Android als Betriebssystem, muss auf Ihrem mobilen Endgerät mindestens die Version 6 installiert sein. Nutzen Sie iOS als Betriebssystem, brauchen Sie aktuell mindestens 13.0. Wird ein neues iOS-Betriebssystem auf den Markt gebracht, werden ältere Versionen nach einer Übergangszeit aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt. Deshalb wird die App SecureGo plus demnächst nicht mehr mit der Version 13.0 funktionieren. Dann brauchen Sie mindestens Version 14.0.
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Ich nutze mehrere Geräte für die SecureGo plus App. Muss ich ein Gerät auswählen, bevor ich einen Auftrag schicke?
Nein, Sie müssen kein Gerät auswählen. Die Information wird gleichzeitig an alle Geräte versendet, die Sie registriert haben.
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Die App zeigt „keine Internetverbindung“ an. Was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Internetverbindung via WLAN oder Mobilfunknetz haben. Es kann auch sein, dass die App bei Ihnen keine Berechtigung hat, mobile Daten zu nutzen. Die Angaben dazu finden Sie in den Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes.
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Ich habe mein Handy verloren. Was muss ich jetzt tun?
Zur Sperrung des verlorenen Geräts wenden Sie sich bitte umgehend an die altoba. Ist es gesperrt, werden keine Push-Mitteilungen mehr versendet und die App kann nicht mehr genutzt werden. Wichtig: Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze sorgfältig. Eine Transaktionsfreigabe ist jedoch nur möglich, wenn ein Dritter Ihren Freigabe-Code kennt oder die Biometrie des Dritten zuvor auf Ihrem mobilen Endgerät hinterlegt wurde.
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Wie sperre ich die altoba-eBanking-Anwendung?
Ihren altoba-eBanking-Zugang sperren Sie unter Datenschutz & Sicherheit. Eine Sperre kann auch telefonisch unter 040 / 38 90 10 – 222 veranlasst werden. Die Sperre kann nur durch die altoba wieder aufgehoben werden. Bitte wenden Sie sich an die Beraterinnen und Berater im Kundencentrum Sparen.
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Ich habe die PIN mehrmals falsch eingegeben und das altoba-eBanking ist gesperrt. Wie verhalte ich mich?
Bei dreimaliger Falscheingabe wird der altoba-eBanking-Zugang zu Ihrer Sicherheit gesperrt. Falls Sie Ihre korrekte PIN noch wissen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Zugang selbst wieder zu entsperren. Geben Sie auf der Anmeldeseite der altoba-eBanking-Anwendung die richtige PIN ein. Sie werden dann darauf hingewiesen, dass Ihr eBanking-Zugang gesperrt ist und Sie diesen durch die Eingabe einer gültigen TAN wieder freischalten können. Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns. Wir senden Ihnen dann unverzüglich eine neue PIN zu.
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Was passiert, wenn ich mehr als dreimal eine falsche TAN eingegeben habe?
In diesem Fall erhalten Sie automatisch einen neuen Freischaltcode zugeschickt.
Service
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Gibt es Hilfsangebote der altoba für Mitglieder?
Ja. Das Sozialmanagement berät Sie gern, wenn Sie alters- oder krankheitsbedingt Hilfebedarf haben und vermittelt in Kooperation mit dem Arbeitersamariterbund (ASB) und der Martha Stiftung ambulante Hilfen.
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Wo finde ich Informationen zur altoba-card?
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie hier gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frank Krolak oder Silke Brandes unter Tel. 040 / 38 90 10 – 0.
MIA e.V.
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Was ist der Verein MIA Miteinander aktiv?
Der Verein MIA Miteinander aktiv im Altonaer Spar- und Bauverein e.V. wurde im Jahre 1996 gegründet, um nachbarschaftliche Aktivitäten zu unterstützen. Er beteiligt sich finanziell und mit großem ehrenamtlichen Engagement an der Realisierung einer guten Nachbarschaft, an Freizeit- und Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche und vielen sozialen Dienstleistungen unserer Genossenschaft. Auch das Veranstaltungsprogramm wird vom Verein bezuschusst.
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Wie kann ich MIA unterstützen?
Du kannst dich ehrenamtlich engagieren, z.B. indem du unentgeltlich Kurse anbietest, und/oder Mitglied des Vereins wirst. Beitrittserklärungen erhältst du in allen Nachbarschaftstreffs, in der Abteilung Kommunikation und Soziales und hier. Einfach ausfüllen und abschicken. Schon ab 4 € im Monat bist du dabei!
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Welche Vorteile bringt mir meine Mitgliedschaft?
Du unterstützt die Realisierung vieler Freizeitangebote in deiner Nachbarschaft. Und da das Programm jährlich umfangreicher wird, könnte eines dieser Angebote vielleicht genau deinen Wünschen entsprechen. Darüber hinaus kannst du an vielen Veranstaltungen vergünstigt teilnehmen.
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Wie kann ich mich für die Veranstaltungen des Vereins anmelden?
Du kannst die Ausflüge per E-Mail an miteinanderaktiv@altoba.de buchen.
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Wo gibt es Nachbarschaftstreffs und welche Aktivitäten werden dort angeboten?
Alles über die vier Nachbarschaftstreffs findest du hier: Treff Harmsenstraße, Treff Bahrenfelder Dreieck, Treff Schnellstraße und Treff Bornheide.
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Was mache ich mit meiner Idee für eine neue Gruppe in den Nachbarschaftstreffs?
Auskünfte und Starthilfe gibt dir gern das Team Soziales:
Angela Hoier-Quassdorf, Tel. 040 / 38 90 10 – 174
Frank Krolak, Tel. 040 / 38 90 10 – 179 -
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu MIA habe?
Wende dich gern an das Team Soziales bei der altoba:
Angela Hoier-Quassdorf, Tel. 040 / 38 90 10 – 174, ahoier-quassdorf@altoba.de
Frank Krolak, Tel. 040 / 38 90 10 -179, fkrolak@altoba.de
Barbara Schumacher, Tel. 040 / 38 90 10 -171, bschumacher@altoba.de.
Vertreterversammlung
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Wie ist die Tagesordnung der kommenden 94. ordentlichen Vertreterversammlung?
Die Tagesordnung finden Sie hier.
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Was ist die wichtigste Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter?
In der einmal jährlich stattfindenden ordentliche Vertreterversammlung üben die Mitglieder der Vertreterversammlung ihr Stimmrecht aus und fassen wesentliche Beschlüsse, die zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft beitragen. Die Vertreterinnen und Vertreter stimmen über den Bericht des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sie legen die Dividende auf das Geschäftsguthaben fest und entscheiden über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem wählen sie die Mitglieder des Aufsichtsrats.
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Was macht das Vertreteramt aus?
Die Basis einer jeden Genossenschaft bilden ihre Mitglieder. Diese wählen – in geheimer Briefwahl – alle 5 Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ einer jeden Genossenschaft und kann als „Parlament der Genossenschaft“ bezeichnet werden. Sie besteht aus mindestens 50 gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
In der Vertreterversammlung kommen die Mitbestimmungsrechte der Vertreterinnen und Vertreter zur Geltung. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen hier den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest und entlasten Aufsichtsrat und Vorstand.
Bei der Ausübung des Vertreteramts geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um das Gesamtwohl der Genossenschaft. Das macht dieses Amt so bedeutend. Die Gewählten vertreten die Interessen aller Mitglieder, unabhängig davon, ob und wo sie im Bestand der altoba wohnen.
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Ich möchte Kontakt zu einem Mitglied der Vertreterversammlung aufnehmen. An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpartnerin bei der altoba rund um das Vertreteramt und die IVVs ist Anja Hagelgans. Sie erreichen sie unter 040 / 38 90 10 – 116 oder ahagelgans@altoba.de.
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Wann findet die nächste ordentliche Vertreterversammlung statt?
Die 94. ordentliche Vertreterversammlung findet am 05.06.2024 statt.
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Wann wird eine neue Vertreterversammlung gewählt?
Alle fünf Jahre wird eine neue Vertreterversammlung gewählt. Die nächste Wahl findet 2025 statt. Wir werden Sie an dieser Stelle rechtzeitig und umfassend informieren. Ansprechpartnerin bei der altoba dafür ist Christine Wieder unter 040 / 38 90 10 – 136 oder cwieder@altoba.de.
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Was sind die IVVs?
Zweimal jährlich findet die Informationsveranstaltung für Mitglieder der Vertreterversammlung (kurz: IVV) statt, auf der der Vorstand über aktuelle Themen sowie Neubau- und Modernisierungsprojekte berichtet.
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Wo finde ich die jeweils aktuellste IVV-Präsentation?
Die jeweils aktuellste Präsentation aus der IVV stellen wir hier zur Verfügung.