Organe der Genossenschaft

Das Genossenschaftsgesetz schreibt drei Organe vor: den Vorstand, den Aufsichtsrat (bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern) und die Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung. 

Der Vorstand der altoba: Burkhard Pawils (links) und Thomas Kuper (© Bertold Fabricius)

Vorstand

Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan. Der Vorstand des Altonaer Spar- und Bauvereins wird von Burkhard Pawils  und Thomas Kuper gestellt. Beide eint eine lange Genossenschaftserfahrung, darunter viele Jahre bei der altoba.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan. 

Über die Aufgaben, Voraussetzungen und die Wahl des Aufsichtsrats lesen Sie hier.

Die aktuellen Mitglieder des altoba-Aufsichtsrats

  • Sven Stegelmann, Vorsitzender
  • Ulrich Krebbel, stellvertr. Vorsitzender
  • Frank Buschmann
  • Katharina Lengjel
  • Nils Müller
  • Silvia Nitsche-Martens
  • Hans-Joachim Schroeder
  • Doris Seguin
  • Dr. Ursula Voirin
Auf den Vertreterversammlungen werden durch Abstimmungen wichtige Beschlüsse gefasst
Mitbestimmung ist das A und O

Vertreterversammlung

Die Möglichkeiten der Mitbestimmung zählen zu den Besonderheiten der Unternehmensform Genossenschaft. Alle 5 Jahre wird eine neue Vertreterversammlung gewählt.