Genossenschaft in Reinform

Das Super-Wahljahr 2025 kündigt sich an. Mit der Wahl der neuen Vertreterversammlung der altoba rückt das höchste Organ der Genossenschaft zunehmend in den Fokus. Wir erklären, warum das gut ist und beantworten wichtige Fragen.

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder des Altonaer Spar- und Bauvereins ihre Vertreterinnen und Vertreter und außerdem ihre Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter in ihrem jeweiligen Wahlbezirk neu. 2025 ist es wieder so weit.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind das Bindeglied zur Genossenschaft. Sie nehmen Fragen ernst, vermitteln und vertreten so die Interessen der „normalen“ Mitglieder – transparent und demokratisch. Die Antwort auf die Frage nach der wichtigsten Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter lesen Sie weiter unten.

Die altoba hat nahezu 18.000 Mitglieder. Um möglichst vielen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Vertreteramt zu beschäftigen und herauszufinden, ob dieses Engagement etwas für einen ist, braucht es Zeit – und Information. Deshalb laden wir Sie herzlich ein, sich mit Fragen oder auch ihrem konkreten Interesse bei Christine Wieder zu melden. Sie erreichen sie unter 040 / 38 90 10 – 136 oder cwieder@altoba.de.

Im Frühjahr 2025 wird die Wahlbekanntmachung verschickt. Anschließend beginnt das offizielle Bewerbungsverfahren. Wir halten Sie unter anderem an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Vertreterversammlung

Antworten auf wichtige Fragen

  • Was ist die wichtigste Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter?

    In der einmal jährlich stattfindenden ordentliche Vertreterversammlung üben die Mitglieder der Vertreterversammlung ihr Stimmrecht aus und fassen wesentliche Beschlüsse, die zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft beitragen. Die Vertreterinnen und Vertreter stimmen über den Bericht des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sie legen die Dividende auf das Geschäftsguthaben fest und entscheiden über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem wählen sie die Mitglieder des Aufsichtsrats.

  • Was macht das Vertreteramt aus?

    Die Basis einer jeden Genossenschaft bilden ihre Mitglieder. Diese wählen – in geheimer Briefwahl – alle 5 Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ einer jeden Genossenschaft und kann als „Parlament der Genossenschaft“ bezeichnet werden. Sie besteht aus mindestens 50 gewählten Vertreterinnen und Vertretern.

    In der Vertreterversammlung kommen die Mitbestimmungsrechte der Vertreterinnen und Vertreter zur Geltung. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen hier den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest und entlasten Aufsichtsrat und Vorstand.

    Bei der Ausübung des Vertreteramts geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um das Gesamtwohl der Genossenschaft. Das macht dieses Amt so bedeutend. Die Gewählten vertreten die Interessen aller Mitglieder, unabhängig davon, ob und wo sie im Bestand der altoba wohnen. 

  • Ich habe Interesse, mich als Vertreterin/Vertreter ab 2025 zu engagieren und noch Fragen. An wen wende ich mich?

    Ihre Ansprechpartnerin bei der altoba dafür ist Christine Wieder unter 040 / 38 90 10 – 136 oder cwieder@altoba.de

  • Ich möchte Kontakt zu einem Mitglied der Vertreterversammlung aufnehmen. An wen kann ich mich wenden?

    Ansprechpartnerin bei der altoba rund um das Vertreteramt und die IVVs ist Anja Hagelgans. Sie erreichen sie unter 040 / 38 90 10 – 116 oder ahagelgans@altoba.de

  • Was sind die IVVs?

    Zweimal jährlich findet die Informationsveranstaltung für Mitglieder der Vertreterversammlung (kurz: IVV) statt, auf der der Vorstand über aktuelle Themen sowie Neubau- und Modernisierungsprojekte berichtet.

  • Wo finde ich die jeweils aktuellste IVV-Präsentation?

    Die jeweils aktuellste Präsentation aus der IVV stellen wir hier zur Verfügung.