Genossenschaft in Reinform
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der genossenschaftlichen Selbstverwaltung. Sie entscheidet über wichtige Angelegenheiten wie den Jahresabschluss, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem wählt sie den Aufsichtsrat und wirkt bei Satzungsänderungen mit. Als gewählte Vertretung der Mitglieder trägt sie maßgeblich zur Transparenz und demokratischen Mitbestimmung innerhalb der Genossenschaft bei.
Die Vertreterversammlung wird alle 5 Jahre neu gewählt – bei der altoba das nächste Mal 2030.
Antworten auf wichtige Fragen
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Was ist die wichtigste Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter?
In der einmal jährlich stattfindenden ordentliche Vertreterversammlung üben die Mitglieder der Vertreterversammlung ihr Stimmrecht aus und fassen wesentliche Beschlüsse, die zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft beitragen. Die Vertreterinnen und Vertreter stimmen über den Bericht des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sie legen die Dividende auf das Geschäftsguthaben fest und entscheiden über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem wählen sie die Mitglieder des Aufsichtsrats.
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Was macht das Vertreteramt aus?
Die Basis einer jeden Genossenschaft bilden ihre Mitglieder. Diese wählen – in geheimer Briefwahl – alle 5 Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ einer jeden Genossenschaft und kann als „Parlament der Genossenschaft“ bezeichnet werden. Sie besteht aus mindestens 50 gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
In der Vertreterversammlung kommen die Mitbestimmungsrechte der Vertreterinnen und Vertreter zur Geltung. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen hier den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest und entlasten Aufsichtsrat und Vorstand.
Bei der Ausübung des Vertreteramts geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um das Gesamtwohl der Genossenschaft. Das macht dieses Amt so bedeutend. Die Gewählten vertreten die Interessen aller Mitglieder, unabhängig davon, ob und wo sie im Bestand der altoba wohnen.
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Ich möchte Kontakt zu einem Mitglied der Vertreterversammlung aufnehmen. An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpartnerin bei der altoba rund um das Vertreteramt und die IVVs ist Anja Hagelgans. Sie erreichen sie unter 040 / 38 90 10 – 116 oder ahagelgans@altoba.de.
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Was sind die IVVs?
Zweimal jährlich findet die Informationsveranstaltung für Mitglieder der Vertreterversammlung (kurz: IVV) statt, auf der der Vorstand über aktuelle Themen sowie Neubau- und Modernisierungsprojekte berichtet.
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Wo finde ich die jeweils aktuellste IVV-Präsentation?
Die jeweils aktuellste Präsentation aus der IVV stellen wir hier zur Verfügung.