Mitgliedschaft

Welche Vorteile ergeben sich aus einer Mitgliedschaft, wie wird man überhaupt Mitglied, wie kündigt man seine Mitgliedschaft und wie steht es um die Gewinnverteilung? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite. 

Überzeugend

Das haben Sie davon

Die Mitgliedschaft bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Wohnrecht in einer altoba-Wohnung
  • Mitbestimmung 
  • Nutzung der Spareinrichtung
  • Regelmäßige Feste und Veranstaltungen.

Das Eigentum der Genossenschaft ist Gemeinschaftseigentum – und somit auch das Eigentum der Mitglieder. Jedes Mitglied ist durch das Zeichnen seiner Anteile gewissermaßen Miteigentümer und bringt sich über die Mitgliedervertreter entsprechend ein.

Das sollten Sie vorab wissen

Das genossenschaftliche Wohnen erfreut sich großer Beliebtheit. Die altoba beispielsweise hat mittlerweile nahezu 18.000 Mitglieder. Die Anzahl der Wohnungen bzw. der Zuwachs an Wohnungen ist jedoch begrenzt. Aktuell nehmen wir Mitglieder deshalb nur bei gleichzeitiger Anmietung einer Wohnung auf.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

  • Wer kann Mitglied werden?

    Genossenschaftliches Wohnen erfreut sich großer Beliebtheit: Neue Mitglieder nehmen wir daher nur bei gleichzeitiger Anmietung einer Wohnung auf. Bei Interesse an einer altoba-Wohnung prüfen Sie gern regelmäßig unsere Angebote oder tragen Sie sich im Mietinteressentenformular ein.

    Es gibt zwei Ausnahmen:

    • Bestehende Mitglieder können ihre minderjährigen (Enkel-) Kinder anmelden (s. nächste Frage).
    • Sofern Sie ausschließlich an den Sparprodukten der altoba interessiert sind, besteht die Möglichkeit, der altoba mit einem Anteil beizutreten. Sie verzichten hierbei jedoch ausdrücklich auf die Wohnungsversorgung.

    Wenden Sie sich gern an die Beraterinnen und Berater im Kundencentrum Sparen.

    Über die Aufnahme in die Genossenschaft beschließt der Vorstand. Änderungen behält sich der Vorstand jederzeit vor.

  • Wie kann ich meine (Enkel-) Kinder für eine Mitgliedschaft anmelden?

    Für minderjährige Kinder können Sie bis zu 30 Anteile zeichnen.

    Bitte stellen Sie uns zur Vorbereitung der Anteilszeichnung die nachfolgenden Unterlagen in Kopie per Post oder per E-Mail zur Verfügung: Altonaer Spar- und Bauverein eG, Mitgliederbereich, Barnerstraße 14 a, 22765 Hamburg bzw. spar@altoba.de (s. Datenschutzhinweise).

    • Geburtsurkunde des Kindes (ab 16 Jahren zusätzlich die Kopie des Personalausweises),
    • Personalausweise der gesetzlichen Vertreter (Vorder- und Rückseite),
    • Steueridentifikationsnummer (11-stellig) des Kindes und der gesetzlichen Vertreter,
    • IBAN des Kindes für die Auszahlung zukünftiger Dividenden,
    • die Anzahl der Anteile, die Sie zeichnen möchten (1 Anteil = 150,- €) und
    • Kontaktdaten für Rückfragen.
  • Wie viele Geschäftsanteile muss ich erwerben?

    Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150,00 €. Die Anzahl der erforderlichen Geschäftsanteile für eine Wohnung richtet sich nach Größe, Ausstattung und Lage. Für eine 2-Zimmer-Altbauwohnung sind es im Durchschnitt 3.000,00 €. Bei Neubauten rechnen Sie bitte mit ca. 75,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

    Darüber hinaus kann jedes Mitglied freiwillig Anteile zeichnen. Die Anzahl ist begrenzt auf insgesamt 30 Anteile pro Mitglied.

  • Wie hoch ist die Dividende auf die Geschäftsanteile?

    Laut unserer Satzung beträgt die maximale Ausschüttung 4% auf die Einlage. Die tatsächliche Höhe wird jedes Jahr durch die Vertreterversammlung beschlossen. 

    Um einen Steuerabzug auf die Dividende zu vermeiden, reichen Sie uns bitte einen Freistellungsauftrag ein. 

  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

    Sie können einen Teil oder alle Geschäftsanteile mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres kündigen. Schicken Sie uns dafür bitte bis zum 30.09. einen formlos unterschriebenen Brief per Post zu.

    Bitte beachten Sie dabei: Durch die Kündigung des Dauernutzungsvertrags werden die Geschäftsanteile nicht automatisch mit gekündigt. 

    Die Rückzahlung Ihres Guthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im darauffolgenden Sommer.

Das Geschäftsmodell hat sich über Jahrzehnte bewährt
„Vor dem Hintergrund des sehr knappen Wohn­raums ist die Mitglied­schaft in ­einer Wohnungs­bau­genossen­schaft wie ein Hauptgewinn.“
Mitglied Tanja K.
Mitgliederverwaltung

Svenja Körber