Mitglieder der altoba und deren Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) haben die Möglichkeit, die Sparprodukte der altoba zu nutzen.
Wer berechtigt ist, die Produkte des Kundencentrums Sparen in Anspruch zu nehmen, sehen Sie in der folgenden Auflistung.
- Eltern
- Urgroßeltern und Großeltern
- Tanten und Onkel
- Kinder und Enkel
- Ehepartner und Verlobte
- eingetragene Lebenspartner
- Geschwister
- Schwiegereltern
- Schwägerin und Schwager
- Nichte und Neffe
- Schwiegertochter und Schwiegersohn