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Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag

Aktuellste Meldung

Erhöhte Sparer-Pauschbeträge gelten seit Januar 2023

Die Höchstbeträge für den Sparer-Pauschbetrag wurden von vormals 801,- € (für Ledige) auf 1.000,- € bzw. von 1.602,- € (für Verheiratete/Lebenspartner) auf 2.000,- € angehoben.

Sie haben uns bereits einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter tun. Bereits eingereichte Freistellungsaufträge wurden von uns automatisch um 24,844 % angepasst.

Möchten Sie den Freistellungsauftrag anderweitig aufteilen, lassen Sie uns gern einen neuen Freistellungsauftrag zukommen. Das Formular finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite als Download.

Allgemeine Informationen

Private Kapitalerträge, z. B. Dividenden oder Zinsen für Spareinlagen, unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit Vornahme des Steuerabzugs direkt an der Quelle, d. h. durch die altoba, ist die Besteuerung dieser Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten.

Der Gesetzgeber gewährt jedem Steuerpflichtigen einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,- € für Alleinstehende. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern beträgt der Sparer-Pauschbetrag 2.000,- €.

Um den Steuerabzug zu vermeiden ist es erforderlich, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Erteilung bzw. Änderung des Freistellungsauftrags ist im altoba-eBanking möglich. Alternativ laden Sie sich bitte das entsprechende Formular gleich hier unter Downloads herunter.

Detaillierte Informationen zum Kirchensteuerabzug finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Was bedeutet Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag stellen Sie Kapitalerträge (z. B. Dividenden und Zinserträge) bis zu einem bestimmten Betrag vom automatischen Steuerabzug durch die altoba frei. Ohne einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe fallen auf Ihre Erträge 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Wie hoch darf der Freistellungsauftrag sein?

Der Sparer-Pauschbetrag beläuft sich seit dem 01.01.2023 auf 1.000,- € für Alleinstehende und 2.000,- € für zusammen veranlagte Ehepaare/Lebenspartner. Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag auf verschiedene Kreditinstitute verteilen. Die gesamte Höhe aller gestellten Freistellungsaufträge ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.

Gilt der Freistellungsauftrag für alle Zins- und Dividendenerträge bei der altoba?

Ja, ein Freistellungsauftrag gilt bis zur erteilten Höhe für alle Zins- und Dividendenerträge eines Kunden.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Freistellungsauftrag stellen?

Nein, Ihr unbefristeter Freistellungsauftrag gilt so lange, bis Sie ihn widerrufen. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreicht.

Wo kann ich nachvollziehen, ob ich einen Freistellungsauftrag bei der altoba erteilt habe?

Wenn Sie ein Sparkonto bei uns führen und das altoba- eBanking nutzen, finden Sie die Angaben im Bereich Profil > Steuern. Anderenfalls wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kundencentrum Sparen.

Downloads

Kundencentrum Sparen
Telefon: 040 / 38 90 10 - 222
Adresse: Barnerstraße 14 a
22765 Hamburg