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Häufige Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu allgemeinen Fragen rund um die Themen Wohnen, Technik/Reparaturen und altoba-card. Für Antworten zum altoba-eBanking, zur Spareinrichtung und zur Energiekrise klicken Sie bitte direkt auf die verlinkten Begriffe.

Sollten Ihnen Themen fehlen, wenden Sie sich gerne an unsere Zentrale unter der Telefonnummer 040 / 38 90 10 – 0.

Wohnen

Wie kann ich Genossenschaftsmitglied der altoba werden?

Zurzeit nehmen wir neue Mitglieder nur in Verbindung mit einer Wohnraumversorgung auf. Schauen Sie bei Interesse an unseren Wohnungen gern regelmäßig auf unsere Angebote. Sobald Ihnen ein Angebot zusagt, haben Sie dort die Möglichkeit, Ihre gewünschte Wohnung direkt anzufragen. Eine Mitgliedschaft kommt zustande, wenn Sie das Wohnungsangebot annehmen. Für ihre minderjährigen Kinder können Mitglieder ebenfalls eine altoba-Mitgliedschaft erwerben.

Sofern Sie ausschließlich die Produkte der Spareinrichtung nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie der altoba mit einem Anteil beitreten. Sie verzichten hierbei allerdings auf die Wohnungsversorgung durch die altoba.

Wie hoch sind meine Genossenschaftsanteile?

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150 €. Die Anzahl der Geschäftsanteile und somit die Höhe Ihres erforderlichen Geschäftsguthabens ist so unterschiedlich wie die Wohnungen. Sie richtet sich z. B. nach Größe, Ausstattung und Lage. Bei Altbauten liegt sie in der Regel zwischen 2.000 und 4.000 €. Bei Neubauten rechnen Sie bitte mit ca. 75 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wie entwickeln sich meine Genossenschaftsanteile?

Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr können Sie mit einem Gewinnanteil rechnen, der bis zu 4 % Ihres Geschäftsguthabens beträgt. Diese Dividende unterliegt der Besteuerung. Falls Sie Ihre Wohnung kündigen, können Sie Ihre Anteile ebenfalls kündigen. Entsprechend der Satzung ist die Kündigung zum 31.12. des Kalenderjahres wirksam, wenn diese bis zum 30.09. des Kalenderjahres der Genossenschaft zugegangen ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, weiterhin Mitglied zu bleiben. Sie können dann alle Ihre Anteile in der Genossenschaft belassen oder nur einen Teil der Anteile kündigen. Ihre Mindesteinlage, der sogenannte Pflichtanteil, muss 150 € betragen.

Wie hoch sind die Mieten?

Bei frei finanzierten Wohnungen orientieren wir uns am Hamburger Mietenspiegel. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer Preisbindung, an die wir uns selbstverständlich halten.

Wie ist der Ablauf bei Ihren Wohnungsangeboten im Internet?

Bei Interesse oder für nähere Informationen zu den Wohnungen setzen Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden des jeweiligen Mietercentrums in Verbindung. Der weitere Ablauf wird dann im Einzelfall mit Ihnen besprochen.

Wo hat der Altonaer Spar- und Bauverein seinen Wohnungsbestand?

Die altoba hat ihren  Wohnungsbestand überwiegend im Bezirk Altona und in Hamburg-Mitte (HafenCity). Kleinere Bestände finden sich auch in Lurup, Osdorf oder Schnelsen. Ausführliche Informationen zu unseren Wohnanlagen finden Sie hier.

Woher bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Eine Mietbescheinigung können Sie gern telefonisch oder per E-Mail anfordern. Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung per Post.

Wie ist der Ablauf bei Beschwerden?

Wenn Sie sich von ihren Nachbarn gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch. Manchmal reicht ein Gespräch, um eine positive Veränderung herbeizuführen. Zeigt sich der Störende uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmprotokoll anzulegen und uns zukommen zu lassen. Wichtig ist, dass Sie die Einzelheiten (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung) so genau wie möglich beschreiben. Bei Beschwerden können Sie sich alternativ auch an Christine Müller wenden, Tel.: 040 / 38 90 10 –136.

Wann erhalte ich meine jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis zum 31.12 eines Jahres. Spätestens am 31.12 des Folgejahres müssen die Abrechnungen den Mietenden vorliegen.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen und welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihre Wohnung jederzeit unter Wahrung der vereinbarten Frist (i. d. R. 3 Monate) kündigen. Schauen Sie dafür bitte in Ihren Dauernutzungsvertrag. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Werktag (der Samstag zählt auch als Werktag) im Original und mit Unterschrift per Post in der altoba-Geschäftsstelle, Barnerstraße 14 a, 22765 Hamburg, vorliegen. Hierfür ist der Zugang bei der altoba entscheidend und nicht das Datum Ihres Schreibens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner im Mietercentrum.

Wie stehen meine Chancen auf einen PKW-Stellplatz?

Die aktuellen Stellplatzangebote finden Sie hier. Geben Sie ansonsten unter 040 / 38 90 10 – 0 oder per E-Mail an info@altoba.de ein Stellplatzgesuch auf. Wir melden uns bei Ihnen, sobald ein passender Stellplatz frei ist.

Wie ist die Treppenhausreinigung organisiert?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder kümmert sich die Hausgemeinschaft gemeinsam um die Reinigung ihres Treppenhauses oder aber die Reinigung ist fremdvergeben. Übernimmt ein externer Dienstleister die Reinigung, wird der Aufwand dafür als Betriebskosten auf die Hausgemeinschaft umgelegt.

Technik und Reparatur

Wo bin ich richtig, wenn ich eine Reparatur melden möchte?

Gern können Sie uns Schäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus online mitteilen. Füllen Sie bitte unser Formular vollständig aus und beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich. Klicken Sie zum Abschluss Ihrer Mitteilung auf den Button „Abschicken“. Unser altoba-Service hilft Ihnen auch gern telefonisch unter 040 / 38 90 10 – 0 weiter. Das Team ist für Sie montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr zu erreichen. Am Freitag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8:30 bis 12:00 Uhr zu sprechen.

Was mache ich bei Reparaturbedarf außerhalb der Bürozeiten?

Außerhalb der Bürozeiten haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, die Notdienstzentrale anzurufen: Tel. 040 / 34 51 10.

Notfälle sind unter anderem: Ausfall der Heizungsanlage oder Unterbrechung der Warmwasserversorgung, Stromausfall, Verstopfung der Siel-Leitungen und Rohrbrüche.

Benötige ich eine Genehmigung für den Anschluss einer Waschmaschine?

Nein, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Montagearbeiten durch eine Fachfirma auszuführen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (z.B. für den Fall eines Wasserschadens).

Was muss ich über die Rauchwarnmelder wissen?

Zu Ihrer Sicherheit sind Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen angebracht, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rauchwarnmelder halten etwa 10 Jahre. Nach Funktionsverlust werden neue Exemplare eingebaut. Einmal jährlich müssen die Rauchwarnmelder per Fernwartung gewartet werden. Die Prüfung dient ausschließlich Ihrer Sicherheit!

Was mache ich bei Stromausfall?

Bitte wenden Sie sich sofort an die altoba und melden Sie den Ausfall. Im Notfall wenden Sie sich bitte an den Notdienst unter der Tel.: 040 / 34 51 10.

Wie erreiche ich das Team der Abteilung Technik Instandhaltung?

Ihre Ansprechpartner für technische Fragen finden Sie hier.

MIA Miteinander aktiv e.V.

Was ist der Verein MIA Miteinander aktiv?

Der Verein MIA Miteinander aktiv im Altonaer Spar- und Bauverein e.V. wurde im Jahre 1996 gegründet, um nachbarschaftliche Aktivitäten zu unterstützen. Er beteiligt sich finanziell und mit großem ehrenamtlichen Engagement an der Realisierung einer guten Nachbarschaft, an Freizeit- und Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche und vielen sozialen Dienstleistungen unserer Genossenschaft. Auch das Veranstaltungsprogramm wird vom Verein bezuschusst.

Wie kann ich MIA unterstützen?

Sie können sich ehrenamtlich engagieren, z.B. indem Sie unentgeltlich Kurse anbieten, und/oder Mitglied des Vereins werden. Beitrittserklärungen erhalten Sie in allen Nachbarschaftstreffs, in der Abteilung Kommunikation und Soziales und hier. Einfach ausfüllen und abschicken. Schon ab 4 € im Monat sind Sie dabei!

Welche Vorteile bringt mir meine Mitgliedschaft?

Sie unterstützen die Realisierung vieler Freizeitangebote in Ihrer Nachbarschaft. Und da das Programm jährlich umfangreicher wird, könnte eines dieser Angebote vielleicht genau Ihren Wünschen entsprechen. Darüber hinaus können Sie an vielen Veranstaltungen  vergünstigt teilnehmen.

Wie kann ich mich für die Veranstaltungen des Vereins anmelden?

Sie können die Ausflüge telefonisch buchen unter Tel. 040 / 38 90 10 – 174 oder aber Sie schreiben uns eine E-Mail an miteinanderaktiv@altoba.de.

Was mache ich mit meiner Idee für eine neue Gruppe in den Nachbarschaftstreffs?

Auskünfte und Starthilfe gibt Ihnen gerne das Sozialmanagement:

Angela Hoier-Quassdorf 040 / 38 90 10 – 174
Frank Krolak 040 / 38 90 10 – 179
Gibt es Hilfsangebote der altoba für Mitglieder?

Ja. Das Sozialmanagement berät Sie gern, wenn Sie alters- oder krankheitsbedingt Hilfebedarf haben und vermittelt in Kooperation mit dem Arbeitersamariterbund (ASB) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ambulante Hilfen.

Wo gibt es Nachbarschaftstreffs und welche Aktivitäten werden dort angeboten?

Alles über die vier Nachbarschaftstreffs und die Aktivitäten finden Sie hier.

Wie erreiche ich das Team von MIA?

Melden Sie sich gern bei:

Angela Hoier-Quassdorf 040 / 38 90 10 – 174, ahoierquassdorf@altoba.de
Frank Krolak 040 / 38 90 10 – 179, fkrolak@altoba.de

altoba-Card

Wo finde ich Informationen zur altoba-card?

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie hier gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frank Krolak oder Silke Brandes unter Tel. 040 / 38 90 10 – 0.