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Steigende Energiekosten

Was kommt da auf mich zu?

Die Energiekosten steigen und sind eine Belastung für alle Mitglieder. Besonders belastend ist die Unsicherheit über die künftige Entwicklung der Preise. Leider können wir Ihnen diese Unsicherheit nicht vollständig nehmen, sondern uns lediglich bemühen, so gut wie möglich zu informieren.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen unserer Mitglieder. Die Informationen werden laufend aktualisiert, zuletzt am 05.01.2023.

Sie finden, hier fehlt eine wichtige Frage? Dann schreiben Sie uns an post@altoba.de.

Was gibt es Neues?

Aktuellste Information: Hygrometer wieder erhältlich

Uns hat eine große Lieferung der kürzlich vergriffenen Hygrometer erreicht. Sie können deshalb – sofern noch nicht geschehen – ihr Exemplar als Mitglied gerne zu unseren Geschäftszeiten in der Barnerstraße 14 a rausholen.

Energiepreisbremsen beschlossen

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat grünes Licht für die so genannten „Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen“ gegeben. (Details finden sich auf der Website der Bundesregierung).

Und so funktionieren die Preisbremsen:

  • Private Stromverbraucherinnen und -verbraucher beziehen ab 01.03.2023 80 % ihres historischen Netzbezugs zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Gaskunden erhalten 80 % des Vorjahres-Gasverbrauchs zum garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas. Basis ist der Jahresverbrauch, den der Erdgaslieferant im Monat September 2022 prognostiziert hat.
  • Wer mit Fernwärme heizt, erhält 80 % seines Vorjahres-Fernwärmeverbrauchs für den garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Basis ist der Jahresverbrauch, den der Versorger im Monat September 2022 prognostiziert hat.

Für die restlichen 20 % des Verbrauchs ist jeweils der Vertragspreis zu zahlen. Es lohnt sich also weiterhin, bei der Strom- bzw. Wärmeerzeugung zu sparen.

Alle Maßnahmen gelten rückwirkend zum 01.01.2023.

Was bedeutet das für Sie als Mitglied, das bei der altoba wohnt?

Sie brauchen nichts zu tun, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren. Die vergünstigten Preise werden automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Profitiere ich als Mitglied der altoba von den Energiepreisbremsen?

Ihren Stromvertrag haben Sie direkt mit Ihrem Stromanbieter abgeschlossen. Wie sehr Sie von der Strompreisbremse profitieren, hängt davon ab, welchen Strompreis Sie aktuell zahlen.

Wenn Sie bei der altoba wohnen und Ihre Wohnung über eine Gasheizung verfügt, ist für Sie die Gaspreisbremse nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht relevant. Auf Basis der Verträge, die die altoba frühzeitig mit dem Versorgungsunternehmen abgeschlossen hat, profitieren Sie bis einschließlich 2024 von einem Gaspreis, der weit unter der Gaspreisbremse liegt. Und das gilt nicht nur für 80, sondern für 100 % Ihres Gasverbrauchs.

Für Mitglieder, deren Wohnung per Fernwärme beheizt wird, steht noch nicht fest, wie viel sie durch Energiepreisbremse sparen werden, d.h., wie hoch die Differenz zwischen der Preisbremse und dem Marktwert ist, den Sie ohne die Preisbremse zahlen würden. Der Grund ist, dass der Versorger den Preis der Fernwärme für das Jahr 2022 noch nicht bekanntgegeben hat

Soforthilfe beschlossen

Der Bundesrat hat am 14.11.2022 eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Mieterinnen und Mieter erhalten diese Entlastung  mit der in 2023 kommenden jährlichen Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022. Wenn Sie in einer Wohnung der altoba leben, werden Sie also über Ihre Heizkostenabrechnung von der Soforthilfe profitieren und brauchen dafür nichts zu tun.

Als weitere Unterstützung plant die Bundesregierung darüber hinaus eine so genannte Gas- und Strompreisbremse ab voraussichtlich März 2023. Wie die Gas- und Strompreisbremse im Detail aussehen wird, hat die Bundesregierung noch nicht entschieden.

Information vom 29.09.2022: Gasumlage gestoppt 

Wie Sie vermutlich schon gehört oder gelesen haben, hat die Bundesregierung die so genannte Gasumlage gestoppt. Geplant war eine verbrauchsunabhängige Sonderumlage: Diese Kosten kommen nun doch nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu.

Statt dessen hat die Bundesregierung eine Bremse für Strom und Gaspreise beschlossen. Außerdem wird die Mehrwertsteuer auf Gas vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 auf 7 % reduziert.

Wie die so genannte Gaspreisbremse aussehen wird, steht zurzeit noch nicht fest. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat einen Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag muss die Regierung noch entscheiden. Aktuell ist darum noch nicht final abzusehen, was die Gaspreisbremse für Sie als Mitglied der altoba bedeutet und wer überhaupt davon profitieren wird.

Energiepreise

Was bedeuten die steigenden Energiepreise für mich?

Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise hängen davon ab, wie Ihre Wohnung beheizt wird. In den Wohnanlagen der altoba gibt es folgende Arten der Beheizung:

  • Gas-Zentralheizung
  • Fernwärme
  • Gas-Nahwärme

Für alle drei Kostenarten gelten jeweils unterschiedliche Rahmenverträge mit dem entsprechenden Versorgungsunternehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, über welche Heizung Ihre Wohnanlage verfügt, können Sie das in dieser Liste nachschauen.

  • Gas-Zentralheizung

Wenn Ihre altoba-Wohnung über eine Gas-Zentralheizung beheizt wird, profitieren Sie von der Preisbindung unseres Rahmenvertrags mit Ihrem Versorgungsunternehmen. Die Kosten je Kilowattstunde Gas für 2022 bis 2024 stehen bereits fest und unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in 2020.

Ob die geplante so genannte Gaspreisbremse für Sie einen Vorteil darstellen wird, steht aktuell noch nicht fest.

  • Fernwärme

Fernwärme ist ein Mix aus derzeit 49 % Steinkohle, 35 % regenerative Energien und 16 % Gas.

Bei der Fernwärme hat der Vermieter keine Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag eine Preisbindung zu erzielen. Das Versorgungsunternehmen kann die Zusammensetzung der Wärmequellen (siehe oben) dynamisch anpassen und den Preis an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Noch Anfang des Jahres 2022 wurde der altoba eine relative Preisstabilität für das aktuelle Jahr avisiert. Am 10.08.2022 dann haben die Hamburger Energiewerke einen zu erwartenden Preisaufschlag in Höhe von 60 % auf den Gesamtenergiepreis Fernwärme im Vergleich zum Vorjahr angekündigt.

  • Gas-Nahwärme:

Für die Wohnungen, die per Gas-Nahwärme beheizt werden, hat der Versorger für das Jahr 2022 bereits Preisanpassungen von 60 % gegenüber dem Vorjahr angekündigt. Wir rechnen gemäß aktuellem Stand für die betroffenen Wohnanlagen mit einer Verdoppelung der Heizkosten im laufenden Jahr.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Großteil unserer Mitglieder hat bereits ihre Heizkostenabrechnung 2021 und eine Anpassung der Vorauszahlung erhalten. Hierbei sind wir von Preissteigerungen von 25 % ausgegangen. Wir wissen heute, dass dies nicht ausreichen wird.

Aus diesem Grund hat die altoba die Vorauszahlungen ein weiteres Mal angepasst. Falls Sie persönlich von einer Anpassung der Vorauszahlung betroffen sein sollten, haben Sie bereits Post von der altoba erhalten. Ziel der Anpassung der Vorauszahlung ist es, Sie vor massiven Nachzahlungen am Ende des Abrechnungszeitraums (Mai/Juni) zu schützen.

Unabhängig davon haben sich bereits viele Mitglieder individuell bei der altoba gemeldet und um eine Anpassung ihrer Vorauszahlung gebeten. Dies ist grundsätzlich stets möglich – wenden Sie sich bei Interesse an den altoba-Service unter post@altoba.de bzw. 040 / 38 90 10 – 0.

Heizen und lüften

Warum sind die Heizkörper in meiner Wohnung kälter als sonst?

Um das Energiesparen zu erleichtern, hat die altoba die Steuerung Ihrer Wärmezentralen optimiert. Dadurch hat sich die so genannte Vorlauftemperatur oftmals reduziert. Vorlauftemperatur bezeichnet die Temperatur, auf die der Wärmeträger (in der Regel das Heizwasser) innerhalb des Heizungssystems erwärmt wird.

Durch die niedrigere Vorlauftemperatur fühlen sich die Heizkörper kälter an als gewohnt. Wenn die Temperaturen draußen zwischen 16 ° C und 20° C liegen, liegt die Vorlauftemperatur bei ca. 30°C und somit deutlich niedriger als früher. Wird es draußen kälter, wird die Vorlauftemperatur entsprechend erhöht.

Sie können trotzdem eine Temperatur von 21° C erreichen. Dafür stellen Sie das Heizungsthermostat mindestens auf Stufe 3. Um einen Raum – beispielsweise nach Abwesenheit – schneller aufzuwärmen, stellen Sie vorübergehend auf Stufe 5. Dadurch entstehen keine höheren Kosten als bei einem langsamen Aufwärmen des Raumes.

Diese Anpassungen gelten sowohl für Gasheizungen als auch für die Wohnungen, die per Fernwärme versorgt werden.

Die Heizkörper in meiner Wohnung werden auf Stellung 2 nicht mehr “heiß”.

Grundsätzlich gilt: Nicht die Temperatur der Heizkörper ist entscheidend, sondern die Raumtemperatur. In Wohn- und Aufenthaltsräumen sollten die Thermostate mindestens auf Stufe 3 stehen, um eine ausreichende Temperatur von 20 bis 21 °C zu erzielen.

Hinweis: Bei Stufe 3 schließt das Thermostat selbsttätig bei Erreichen dieser Raumtemperatur

Sie können kurzfristig Stufe 5 nutzen, um nach Abwesenheit einen Raum schneller aufzuwärmen. Dadurch entstehen keine höheren Kosten als bei einem langsamen Aufwärmen des Raumes. Denn der Verbrauch wird ausschließlich über die Höhe der Raumtemperatur, also über das Thermostat, ermittelt.

Sollten Sie über einen längeren Zeitraum tagsüber auch auf diesem Wege keine Temperatur von 21° C erreichen können, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Technik Instandhaltung in Verbindung, da möglicherweise eine Nachsteuerung des Heizsystems erforderlich ist.

Einige Genossenschaften haben bereits angekündigt, in ihren Wohnungen für Tag und Nacht jeweils die maximale Heiztemperatur zu reduzieren. Plant die altoba ähnliches?

Bislang war es unsere Strategie bei der altoba, in Bezug auf die Raumtemperatur unseren Mitgliedern den größtmöglichen Komfort anzubieten. Um das Energiesparen zu erleichtern, werden wir jedoch künftig in der Nacht die maximale Heiztemperatur reduzieren: Während der Heizperiode wird die altoba sukzessive in den Gas- und Fernwärmezentralen in der Zeit von 23.00 Uhr – bis 5.30 Uhr eine maximale Heiztemperatur von 16° C einstellen.

Ich möchte meine Heizkosten senken bzw. einen Beitrag dazu leisten, dass wir weniger abhängig werden vom russischen Gas. Was muss ich beachten?
  • 20 °C (Stufe 3 auf dem Thermostatventil) bis maximal 22 °C sind in bewohnten Räumen ausreichend.
  • Reduzieren Sie die Temperatur in Räumen, die Sie wenig nutzen, aber lassen Sie die Räume nicht unter 16 °C abkühlen.
  • Bei niedriger Raumtemperatur steigt die Gefahr von Schimmelbindung. Entscheidend ist aber nicht die Temperatur, sondern die Luftfeuchtigkeit. Darum ist das regelmäßige Lüften (mindestens drei- bis viermal am Tag) besonders wichtig. Im Winter reichen 5 Minuten – sonst kühlt die Wohnung unnötig aus.
    Dabei helfen die Tipps, die auch sonst gelten: Stoßlüften (möglichst Querlüften) und nicht die Fenster auf Kipp stellen. Drehen Sie die Thermostatventile während
    des Stoßlüftens zu.
  • Vor dem Verlassen der Wohnung die Heizung nicht völlig runterdrehen. Wenn beispielsweise am Abend die Heizung wieder hochgedreht wird, kostet es mehr Energie, die ausgekühlten Räume wieder aufzuwärmen, als wenn den ganzen Tag über beispielsweise auf 19 °C geheizt wurde.
  • Heizen Sie bestimmte Räume (z.B. das Schlafzimmer) weniger, dann schließen Sie die Türen.
  • Im Sommer sollte länger gelüftet werden.
  • Wäschetrocknen in der Wohnung erhöht die Schimmelgefahr.
  • Halten Sie Ihre Heizkörper frei von langen Vorhängen oder Möbelstücken.
  • Sie möchten die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung besser kontrollieren können? Die altoba stellt allen Mitgliedern, die auch bei der altoba wohnen, bei Bedarf gern ein Hygrometer zur Verfügung. Mit diesem kleinen Gerät können Sie die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen messen. Bitte beachten Sie: Derzeit sind alle Geräte bei der altoba aufgrund der hohen Nachfrage vergriffen. Lieferengpässe erschweren einen schnellen Nachschub. Sobald die Geräte in der Geschäftsstelle wieder verfügbar sind, werden wir auf dieser Seite darüber informieren.
  • (Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Beiblatt zu den Geräten. In der Regel sollte jedoch der untere Wert auf der Anzeige unter 60 % liegen. Bei Werten über 60 % sind Maßnahmen wie Lüften und/oder Heizen notwendig, um Schimmel zu vermeiden.)

Sie möchten die Dinge, die Sie beim Heizen und Lüften richtig(er) machen können, in einer Übersicht sehen? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren Ratgeber „Feuchteschäden vermeiden: so geht’s„.

Energie sparen

Ich habe gehört, dass man mit speziellen Duschköpfen Energie sparen kann. Darf ich einen solchen Energiespar-Duschkopf installieren?

Grundsätzlich sind eine Reduktion der Wassertemperatur beim Duschen und eine Verkürzung der Duschzeit sowie der Häufigkeit der beste Weg, um Energie zu sparen. Wenn Ihre Wohnung über eine zentrale Warmwasserbereitung oder einen elektronischen Durchlauferhitzer verfügt, können Sie ausprobieren, ob Sie mit dem Austausch des Duschkopfes einen weiteren Effekt erzielen können. Falls Sie sich einen solchen Duschkopf zulegen, denken Sie bitte daran, dass der bereits installierte Duschkopf Teil Ihrer altoba-Mietsache ist: Sie sind verpflichtet, ihn aufzubewahren und spätestens zum Ende Ihres Mietverhältnisses wieder unbeschädigt zu installieren.

Hinweis: Wenn Ihre Wohnung über einen hydraulischen Durchlauferhitzer verfügt, können Sie mit dem Spar-Duschkopf keinen Energiespar-Effekt erzielen. Der hydraulische Durchlauferhitzer benötigt als Impuls einen gewissen Wasserdruck und Wasserdurchlauf, damit er das Wasser erwärmt. Übrigens: Einen hydraulischen Durchlauferhitzer erkennen Sie daran, dass er (im Gegensatz zum elektronischen Durchlauferhitzer) über keine elektronische Anzeige verfügt, sondern über einen Drehknopf mit zwei Einstellungen (Stufe I oder Stufe II).

Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat neulich für Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt: Sie hat entschieden, in ihren Häusern zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten das warme Wasser abzustellen. Hat die altoba ähnliche Pläne?

Die altoba hat keine Pläne, das warme Wasser in ihren Wohnanlagen abzustellen. Auch eine Absenkung der Warmwassertemperatur planen wir nicht – aus Gründen der Gesundheitsfürsorge. Das Warmwasser in den altoba-Wohnanlagen ist grundsätzlich auf eine Temperatur von 60 °C geregelt und die Temperatur des Wassers muss auch an der entferntesten Zapfstelle noch circa 55 °C betragen. Auf diese Weise können wir in der Regel ausschließen, dass sich im Wasser Legionellen bilden können. Natürlich können Sie bei einer Warmwasserversorgung mit Durchlauferhitzern die Reduzierung der Temperatur eigenständig vornehmen. Es reichen dabei in der Regel 38 °C, um ausreichend warm duschen zu können.

Haben Sie weitere Tipps zum Energie sparen?
  • Duschen statt baden.
  • Stromfresser austauschen, wie z.B. Halogenlampen. Ein Kühlschrank mit Energieeffizienzklasse A+++ spart bares Geld.
  • Im Kühlschrank auf die optimale Temperatur achten. 7 °C im oberen Fach und -18° C im Gefrierschrank sind ausreichend.
  • Vereiste Gefrierschränke abtauen
  • Die Spülmaschine möglichst voll räumen und dann das Eco­Programm oder niedrige Temperaturen zwischen 45 und 55 °C wählen.
  • Die Waschmaschine reinigt normal verschmutzte Alltagswäsche schonend und ausreichend bei niedrigen Temperaturen zwischen 30 und 40 °C.
  • Den Backofen nicht vorheizen. Die Restwärme von Ofen und Herdplatten nutzen.
  • Lampen nur in den Räumen einschalten, in denen Sie sich aufhalten.

Weitere Fragen

Ich möchte auf meinem Balkon eine Solaranlage anbringen. Darf ich das?
  • Voraussetzung für den Betrieb einer Solaranlage auf einem Balkon oder einer Terrasse ist die Genehmigung durch den Vermieter, in diesem Fall, die altoba. Die altoba genehmigt die Installation einer Solaranlage, wenn bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. die TÜV-Zulassung und der Nachweis, dass der Stromzähler zu einem Zweirichtungszähler umgebaut wurde. Keine Genehmigung erteilen wir für die Montage einer Solaranlage an der Hausfassade. Außerdem benötigen wir einen Nachweis, dass unser Mitglied die Solaranlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Ansprechpartner sind die Technik-Teams bei der altoba.