
Wie jede Genossenschaft hat auch der Altonaer Spar- und Bauverein eine eigene Satzung, die die rechtlichen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes ergänzt und – neben anderen – die Organisationsstruktur, Beitrittsbedingungen oder auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmt.
Die Satzung bedarf der Schriftform und muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Firma und Sitz der Genossenschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Bestimmungen über eventuelle Nachschüsse im Falle eines Insolvenzverfahrens
- Bestimmungen über die Form der Einberufung und den Vorsitz der Mitgliederversammlung sowie über die Beurkundung ihrer Beschlüsse
- Bestimmungen über die Form der genossenschaftlichen Bekanntmachungen
- Höchstbetrag der Geschäftsanteile
- Bestimmungen zur Bildung einer Rücklage zur Deckung möglicher Verluste