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Satzung und Wahlordnung

der Altonaer Spar- und Bauverein eG

Wie jede Genossenschaft hat auch der Altonaer Spar- und Bauverein eine eigene Satzung, die die rechtlichen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes ergänzt und – neben anderen – die Organisationsstruktur, Beitrittsbedingungen oder auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmt.

Die Satzung bedarf der Schriftform und muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Firma und Sitz der Genossenschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Bestimmungen über eventuelle Nachschüsse im Falle eines Insolvenzverfahrens
  • Bestimmungen über die Form der Einberufung und den Vorsitz der Mitgliederversammlung sowie über die Beurkundung ihrer Beschlüsse
  • Bestimmungen über die Form der genossenschaftlichen Bekanntmachungen
  • Höchstbetrag der Geschäftsanteile
  • Bestimmungen zur Bildung einer Rücklage zur Deckung möglicher Verluste

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