Die Basis einer jeden Genossenschaft bilden ihre Mitglieder. Diese wählen – in geheimer Briefwahl – alle 5 Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder.
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ einer jeden Genossenschaft und kann als „Parlament der Genossenschaft“ bezeichnet werden. Sie besteht aus mindestens 50 gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
In der Vertreterversammlung kommen die Mitbestimmungsrechte der Vertreterinnen und Vertreter zur Geltung. Die Vertreter wählen hier den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest und entlasten Aufsichtsrat und Vorstand.
Bei der Ausübung des Vertreteramts geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um das Gesamtwohl der Genossenschaft. Das macht dieses Amt so bedeutend.