
Das Genossenschaftsgesetz (genauer: Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) verpflichtet jede Genossenschaft ab einer Größe von mehr als 20 Mitgliedern dazu, einen Aufsichtsrat zu haben.
Wie aber werden die Mitglieder des Aufsichtsrats beim Altonaer Spar- und Bauverein gewählt? Und welche Aufgaben und Voraussetzungen müssen sie erfüllen – abgesehen von der Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken und unserer Genossenschaft?
Antworten darauf stellen wir Ihnen weiter unten als pdf per Download zur Verfügung.
Die aktuellen Mitglieder des altoba-Aufsichtsrats
- Silvia Nitsche-Martens, Vorsitzende
- Ulrich Krebbel, stellvertr. Vorsitzender
- Frank Buschmann
- Katharina Lengjel
- Nils Müller
- Hans-Joachim Schroeder
- Doris Seguin
- Sven Stegelmann
- Dr. Ursula Voirin
Um diese Themen geht es hier:
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Silke Kok | |
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