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Organe der Genossenschaft

Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung – und welche Rolle sie einnehmen

Der Vorstand der altoba: Thomas Kuper (links) und Burkhard Pawils (© Steven Haberland)

Das Genossenschaftsgesetz schreibt drei Organe vor: den Vorstand, den Aufsichtsrat (bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern) und die Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung. Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, der Aufsichtsrat das Überwachungsorgan. Die Vertreterversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder.

Der Vorstand des Altonaer Spar- und Bauvereins wird von Thomas Kuper und Burkhard Pawils gestellt. Beide eint eine lange Genossenschaftserfahrung, darunter bereits viele Jahre bei der altoba.

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