02/02/2023
Erhöhte Sparer-Pauschbeträge gelten seit Januar 2023
Die Höchstbeträge für den Sparer-Pauschbetrag wurden von vormals 801,- € (für Ledige) auf 1.000,- € bzw. von 1.602,- € (für Verheiratete/Lebenspartner) auf 2.000,- € angehoben.
Sie haben uns bereits einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt?
Dann müssen Sie nichts weiter tun. Bereits eingereichte Freistellungsaufträge wurden von uns automatisch um 24,844 % angepasst.
Möchten Sie den Freistellungsauftrag anderweitig aufteilen, lassen Sie uns gern einen neuen Freistellungsauftrag zukommen. Das aktuelle Formular und mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.altoba.de/abgeltungssteuer.
Bei Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater aus dem Kundencentrum Sparen gerne zur Verfügung.
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