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Geänderter Freistellungsauftrag

02/02/2023

Erhöhte Sparer-Pauschbeträge gelten seit Januar 2023

Die Höchstbeträge für den Sparer-Pauschbetrag wurden von vormals 801,- € (für Ledige) auf 1.000,- € bzw. von 1.602,- € (für Verheiratete/Lebenspartner) auf 2.000,- € angehoben.

Sie haben uns bereits einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt?

Dann müssen Sie nichts weiter tun. Bereits eingereichte Freistellungsaufträge wurden von uns automatisch um 24,844 % angepasst.

Möchten Sie den Freistellungsauftrag anderweitig aufteilen, lassen Sie uns gern einen neuen Freistellungsauftrag zukommen. Das aktuelle Formular und mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.altoba.de/abgeltungssteuer.

Bei Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater aus dem Kundencentrum Sparen gerne zur Verfügung.

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